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AGB
 
Die Buchung von Reiseleistungen der Frosch Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Für die Buchung von Leistungen „driveFTI“ aus dem Katalog „driveFTI“ und/oder dem Internet gelten gesonderte Vermittlungsbedingungen, die Sie dem Katalog „driveFTI“ oder dem Internet entnehmen können.

Unter Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“) fallen die Pauschalarrangements aus den Katalogen

  • Spanien
  • Ägypten/Tunesien
  • Türkei
  • Flugreisen
  • Malta mit Gozo und Comino
  • Italien
  • Karibik/Mittelamerika
  • Family

oder auch derart gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet.

Unter Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“) fallen die in den Katalogen

  • USA/Kanada mit Bahamas
  • Hawaii
  • Australien/Neuseeland/Südsee
  • Großbritannien/Irland
  • Städtereisen

dargestellten Reiseleistungen für Unterkünfte, Flüge und sonstige Reiseleistungen, die Sie selbst „modular“ zu Ihrer Reise zusammenstellen können, oder auch derart gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet.

Die Kataloge

  • Asien
  • Südliches Afrika/Vorderer Orient/Mauritius/Seychellen

enthalten sowohl Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“) als auch Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“). Die Zuordnung ergibt sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung bzw. Preistabelle.

Soweit einzelne Angebote - ausgenommen Linienflüge, Interkontinentalflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet, Transpazifikflüge und Inter-Island-Flüge sowie Billigflüge - keine ausdrückliche Kennzeichnung der Reiseart besitzen, handelt es sich um Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“).

1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich – auch per E-Mail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande.

2. Bezahlung des Reisepreises und Versicherungsschutz, Reiseunterlagen, Rücktritt
(1) Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen, die unter Beachtung der von der Reiseart abhängigen, nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben.

Zahlungsbedingungen für Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung „Paus“)/Reiseunterlagen:
Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (siehe Ziffer 14) ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung nebst Sicherungsschein fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Reisevertrages zahlbar. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei FTI. Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.

Nach Zahlungseingang erfolgt rechtzeitig vor Reiseantritt der Versand der Reiseunterlagen an Sie bzw. Ihr Reisebüro. Ab 5 Werktagen vor Reiseantritt ist ein rechtzeitiger Versand per Post nicht mehr gewährleistet.

Zahlungsbedingungen Reiseleistungen Modular (Kennzeichnung „Baus“) / Reiseunterlagen:
Die Bezahlung der Reiseleistungen muss spätestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 15 Tage vor Reiseantritt gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.

Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an FTI, oder, wenn die Buchung über Ihr Reisebüro erfolgt ist, an dieses. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.

Die Reiseunterlagen liegen ab 15 Tagen vor Reiseantritt zur Abholung bei FTI bzw. Ihrem Reisebüro bereit.

(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den pauschalierten Stornosätzen nach Ziffer 8 (2) zu verlangen.

3. Leistungen / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich. Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge
Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTI vor. Sollten Sie nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, so wollen Sie FTI hierüber ausdrücklich informieren. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.

6. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.

7. Ersatzperson
FTI berechnet € 30,- pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.

8. Rücktritt
(1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.

(2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:

Pauschalarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug /Nur-Hotel/Transfer/Nur-Ferienflug (mit der Kennzeichnung Reiseart: „Paus“) sowie Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug (mit der Kennzeichnung Reiseart: „Baus“):
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. – 7. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 75% des Reisepreises.

Mietwagen aus den in der Einleitung genannten Katalogen:
Bis Reisebeginn € 30,- pro Mietwagen. Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen oder bei Stornierungen von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen. Für diese gelten die oben genannten pauschalierten Stornosätze.

Linienflüge, Interkontinentalflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet (aus den Katalogen USA/Kanada mit Bahamas, Hawaii, Australien/Neuseeland/Südsee, Großbritannien/Irland, Städtereisen, Asien, Südliches Afrika/Vorderer Orient/Mauritius/Seychellen sowie dem Internet) sowie Transpazifikflüge und Inter-Island-Flüge (aus dem Katalog Hawaii sowie dem Internet) sowie Billigflüge aus dem Internet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt.

Kreuzfahrten / Schiffsreisen (Kataloge USA/Kanada mit Bahamas, Hawaii, Asien sowie Australien/Neuseeland/Südsee):
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

Charme-Hotels / Mietwagenrundreisen (Katalog Hawaii):
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

Hochzeitspakete (Kataloge USA/Kanada mit Bahamas, Hawaii):
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger, die Sie den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen können.

Motorräder (Katalog USA/Kanada mit Bahamas):
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unseres Leistungsträgers, die Sie den wichtigen Informationen zu „Eaglerider Motorräder“ entnehmen können.

Bahnreisen (Katalog Südliches Afrika/Vorderer Orient/Mauritius/Seychellen):
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

Holiday Parks (Katalog Großbritannien/Irland):
bis 45. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 44. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 34. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 80 % des Reisepreises

Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets/-pässe (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen und Einzeltransfers unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu 100% entstehen können.

(3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an den Kunden erstatten.

9. Mietwagenbuchungen
(1) Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen Mietwagen buchen, beachten Sie bitte insbesondere die folgenden allgemeinen Hinweise. Für Buchungen aus dem Mietwagenprogramm „driveFTI“ gelten die dort abgedruckten beziehungsweise hinterlegten Geschäftsbedingungen.

Fahrzeugkategorien Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell.

Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug als das als Beispiel Genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. berechtigt.

Selbstbeteiligung In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heißt, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist. Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes:
Schäden, die durch Missachtung der Mietkonditionen entstehen
Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
Schäden an Ölwanne oder Unterboden
Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden
Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird.

Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden:
Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist
Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges
Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTI-Kundendienst gesendet werden:
Schadens- und Polizeibericht
Kopie des Mietvertrages
Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung der Autovermietung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
(2) Im Übrigen verweisen wir auch auf unsere Rubrik "Das Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze" und auf die allgemeinen Hinweise zu Einwegmieten, Fahrbeschränkungen, den erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den Versicherungsleistungen und den Zusatzversicherungen.

10. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

11. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt worden ist beziehungsweise FTI allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

13. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

14. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.fti.de unter dem Stichwort „Kundeninfo“.

16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.

Ihr Vertragspartner:
Frosch Touristik GmbH, Friedenstr. 32, 81671 München, AG München, HRB 71745

 
 
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